AGB

Haftungsvereinbarung für die Teilnahme an einer Bundeshundespiel-Veranstaltung

Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an den Bundeshundespielen. Veranstalterin und Geschäftsführung der Bundeshundespiele ist Melanie Knies, Rixdorfer Straße 11, 12487 Berlin. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin-Neukölln. Mit der Akzeptanz dieses Dokument bei Buchung bestätigen die Teilnehmer, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass die Teilnahme an den Bundeshundespielen mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit und für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.

§ 1 Risiken für die körperliche Gesundheit

Die Teilnehmer bestätigen, dass sie selbst und ihr Hund sich in einem guten Gesundheitszustand befinden und körperlich, geistig und mental in der Lage sind, an einer Bundeshundespiel-Veranstaltung teilzunehmen, ohne sich oder andere zu gefährden. Sollte letzteres auf einen Hund nicht zutreffen, kann ihm von der Veranstalterin das Tragen eines die Atmung nicht beeinträchtigenden Rennmaulkorbes auferlegt werden. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes verpflichtet, Zuwiderhandlungen können einen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Bei jeglicher Art von Zwischen- oder Unfällen ist der Halter selbst für seinen Hund verantwortlich. Während der gesamten Veranstaltung und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Leinenpflicht, außer ggf. bei speziell ausgewiesenen Freilaufaufgaben. Mit Menschen oder Hunden unverträgliche Hunde dürfen diese Freilaufaufgaben nicht absolvieren, nicht von der Leine gelassen werden und haben dauerhaft einen Rennmaulkorb zu tragen. Hunde, die in ihrem Jagdverhalten nicht kontrollierbar sind, dürfen ebenfalls nicht abgeleint werden. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass es bei Bundeshundespielen zu leichten Verletzungen durch den Untergrund, durch Hindernisse, durch andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihnen ist ebenfalls bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: a) Ertrinken b) beinahe Ertrinken c) Verstauchungen d) Zerrungen e) Frakturen f) Gesundheitsschäden durch Wärme oder Kälte g) Überbelastung h) Gehirnerschütterung i) Verletzungen durch Kontakt zu Menschen, Tieren oder Pflanzen j) Infektionen k) Wirbelsäulenverletzungen l) Schlaganfall m) Herzinfarkt n) Abschürfungen o) Schnittverletzungen.

Entstehungsursachen körperlicher Risiken können sein, sind jedoch nicht beschränkt auf: a) Unfälle beim Gehen/Rennen/Schwimmen/Klettern/Paddeln/Balancieren b) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Tieren c) Berührung oder Zusammenstoß mit Bäumen, Gegenständen, Kraftfahrzeugen oder Maschinen d) Hindernisse und Parcoursbedingungen (Gewässer/Schlamm/ Bodenunebenheiten/Rauch/raue Holzoberflächen e) wetterbedingte Risiken (Hitze, Kälte, Nässe, Eis, Schnee, Regen, Nebel) f)Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch Mitarbeiter der Bundeshundespiele) g) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung. Die Teilnehmer übernehmen die volle und alleinige Haftung für den Zustand und die Eignung ihrer eigenen und der Ausrüstung ihres Hundes. Ausrollleinen, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, Sprüh- oder Elektroreizgeräte dürfen nicht verwendet werden. h) mangelhafte Erste Hilfe bzw. Notfallmaßnahmen i) Übergriffe von Hunden auf andere Hunde oder Menschen.

Den Teilnehmern ist bekannt, dass durch den Eventcharakter bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können. Die Teilnehmer versichern, dass sie körperlich in der Lage sind, die Bundeshundespiele abzuschließen. Sie versichern, dass sie bei auftretenden oder sich ankündigenden (tier-)medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal informieren und, sofern nötig, die Veranstaltung selbstständig abbrechen werden. Angehörige der vom Veranstalter beauftragten (tier-)medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die Teilnehmer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt. Die Teilnehmer bevollmächtigen die Veranstalterin und ihre Erfüllungsgehilfen, eine (tier-)medizinische Notfallversorgung und/oder einen Kranken- /Tiertransport sicherzustellen, sofern sie dies für notwendig erachten.

§ 2 Risiken für persönliches Eigentum

Den Teilnehmern ist bekannt, dass es während einer Veranstaltung zu Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung der am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Kameras, Mobiltelefone, Uhren, andere elektronische Geräte sowie Schmuck.

§ 3 Teilnahmebedingungen

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, müssen die Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die Veranstalterin berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmer ihr Ticket nicht selbst gebucht haben, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten haben. Forderungen der Veranstalterin, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen der Veranstalterin oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob die Teilnehmerin oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an einer Veranstaltung teilnehmen. Vor und während der Veranstaltung ist es der Veranstalterin und von ihr beauftragten Personen gestattet, für die Teilnehmer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Menschen oder Hunden gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird von der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen. Insbesondere verpflichten sich die Teilnehmer, weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen der Veranstalterin oder der von ihr dazu berechtigten Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

Die Teilnehmer versichern, dass sie während der Bundeshundespiele einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern, mit dem eigenen und fremden Hunden sowie fremdem Eigentum pflegen und jederzeit den Anweisungen der Bundeshundespiel-Mitarbeiter Folge leisten. Dies betrifft insbesondere die ausschließliche Nutzung der bereitgestellten sanitären Einrichtungen – die Verrichtung menschlicher Notdurft außerhalb sanitärer Einrichtungen ist nicht zulässig. Hundekotbeutel sind in ausreichender Anzahl mitzuführen und etwaige Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen und in bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen. Die Teilnehmer sind überdies zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz verpflichtet, insbesondere bezüglich Abfallentsorgung, Bodenschutz, Gewässerschutz und Schadstoffbekämpfung. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer (oder teilnehmende minderjährige Kinder) von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn sie nachweislich gegen diese Verpflichtungen verstoßen haben.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich 15 Minuten vor der bekannt gegebenen Startzeit im Startbereich der entsprechenden Disziplin einzufinden. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht kein Anspruch auf eine neue Startzeit. Betrifft Canicross: Überholvorgänge auf der Strecke sind vom Überholenden durch Rufen der Worte "Trail rechts" bzw. "Trail links" unter Angabe der Seite, auf der der Überholte passiert wird, anzukündigen. Der Überholte hat seinen Hund so bei sich zu behalten, dass überholende Menschen und Hunde nicht gefährdet werden.

§ 4 Fahrzeuge und Tiere

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es den Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern. Außer den teilnehmenden Hunden dürfen andere Hunde mit gültigem Tollwutimpfschutz (Impfausweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen) nur an dafür ausgewiesenen Streckenabschnitten und Orten und ausschließlich angeleint mitgeführt werden. Andere Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Blindenhunde und ähnliche, bei entsprechender Beeinträchtigung unentbehrliche Tiere sind von dieser Regelung explizit ausgenommen. Zur Sicherheit der anderen Teilnehmer sind von der Ausnahme erfasste Hilfstiere für die gesamte Dauer der Veranstaltung an der Leine zu führen.

§ 5 Werbung

Den Teilnehmern ist Werbung, außer auf den Teilnehmer-T-Shirts, nicht gestattet bzw. bedarf in Ausnahmefällen der Genehmigung durch die Veranstalterin. Die auf den Startnummern angebrachte Werbung darf nicht modifiziert werden.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Die Veranstalterin haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, für die die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter in Kraft tritt, derer sich die Veranstalterin im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die Veranstalterin maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an ihrer Person ist, soweit sie anfällt, von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Veranstalterin stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmer, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalterin, wird jede Haftung der Veranstalterin für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die Informationen auf der Bundeshundespiele-Webseite werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Veranstaltungen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenden Forderungen werden ausgeschlossen.

§ 7 Anmeldung und Widerruf

a) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über ein entsprechendes Portal. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch die Veranstalterin. b) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, können aber auf Dritte umgeschrieben werden. c) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich etwaiger sonstiger Ausgaben) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen. d) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist die Veranstalterin zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Veranstalterin liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es der Veranstalterin, eine geplante Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Die Veranstalterin ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen. Wir empfehlen den Abschluss einer Ticketversicherung für derlei Fälle

e) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmern getauscht werden. f) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da es sich nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, der für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Bestellung von Teilnehmertickets ist unmittelbar nach Bestätigung durch die Veranstalterin bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

Die Teilnehmer stimmen der Weitergabe folgender Daten an die anderen Teammitglieder zu:

· Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des Teilnehmers

· Name, Geschlecht, Alter und Rasse(nmix) des Hundes

§ 8 Ausdrückliche Erklärung der Teilnehmer

· Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr vollumfänglich zu.

· Mein Hund und ich sind körperlich in der Lage, an den Bundeshundespielen teilzunehmen, und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung einer Beeinträchtigung, die meine Sicherheit oder Gesundheit oder die meines Hundes durch die Teilnahme an einer in Frage stellen könnte.

Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Veranstaltung resultieren könnten, übernehmen würde.

· Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen (tier-)medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem, aber nicht beschränkt auf, Herz- Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit die Veranstalterin und stelle sie von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen bei mir oder meinem Hund entstehen, frei.

· Mir ist bewusst, dass ich die Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz, zum Schutz meines Hundes und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an den Bundeshundespielen erfolgt freiwillig.

· Mein Hund verfügt über einen gültigen Tollwut-Impfschutz, eine Haftpflichtversicherung und ist durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet.

· Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld der Veranstaltung zeigen, dürfen mit und ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die Veranstalterin im Internet, Radio, Fernsehen, auf DVDs, in Büchern, sozialen Medien etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf die Veranstaltung erfolgt oder nicht. Eine gesonderte Vergütung für diese Nutzung ist nicht erforderlich.

§ 9 Abschlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen, stimme ihr vollumfänglich zu und habe die inhärenten Risiken der Teilnahme an der Veranstaltung Bundeshundespiele umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleiben der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben. Sämtliche rechtswirksamen Erklärungen eines Teilnehmers bedürfen der Schriftform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an die Veranstalterin zu richten.

Bei Teilnehmern unter 18 Jahren Unterschrift eines rechtskräftigen Vertreters, der diesen Bestimmungen im Namen des Minderjährigen zustimmen darf. Dieser bestätigt mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Teilnahme des Minderjährigen an der Veranstaltung, bestätigt, dass das Kind in guter körperlicher Verfassung ist und dass er die hier aufgeführten Bestimmungen gelesen hat und diesen vollumfänglich zustimmt (wobei alle Bestimmungen sowohl für den rechtskräftigen Vertreter als auch für den minderjährigen Teilnehmer ausgelegt werden können).

Meine Unterschrift gilt für den gesamten, fünfseitigen Haftungsausschluss, den ich mir aufmerksam

durchgelesen habe. Dieser ist auch vor Ort nochmal einzusehen.

Name des minderjährigen Teilnehmers: __________________________________________________

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Ort, Datum Unterschrift Vor- und Nachname (in Druckbuchstaben)

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Team